HRB 59963: Teleprofit GmbH, Bergneustadt, Herweg 67, 51702 Bergneustadt. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Teleprofit GmbH, Bergneustadt, (Herweg 67, 51702 Bergneustadt).Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (AG Köln, 74 IN 291/08). Gemäß § 65 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Teleprofit GmbH, Bergneustadt (Herweg 67, 51702 Bergneustadt). Nicht mehr Geschäftsführer: Frisch, Thomas. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Bosbach, Thomas, Wipperfürth, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Teleprofit GmbH, Bergneustadt (Herweg 67, 51702 Bergneustadt). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2007. Vermittlung von Telekommunikations-Dienstleistungen und Vertrieb von Marketingartikeln, Handel mit Telekomhardware/EDV, Unternehmensberatung. 25.050,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lobbe, Wolfgang, Bergneustadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Bosbach, Thomas, Wipperfürth, * ‒.‒.‒‒; Frisch, Thomas, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Teleprofit OHG, Bergneustadt (Amtsgericht Köln, HRA 23926) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.01.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.