Telesto Vermögensverwaltungs GmbH, Frankfurt am Main (Feldbergstrasse 20, 60323 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Treblow Vermögensverwaltung und Beteiligungsgesellschaft mbH am 5.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Telesto Vermögensverwaltungs GmbH, Frankfurt am Main (Feldbergstrasse 20, 60323 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.8.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Treblow Vermögenverwaltung und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 80906) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Telesto Vermögensverwaltung GmbH, Kronberg im Taunus (Feldbergstraße 20, 60323 Frankfurt am Main). Der Sitz ist nach Frankfurt am Main (jetzt Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 80928) verlegt.
Telesto Vermögensverwaltungs GmbH, Frankfurt am Main (Feldbergstrasse 20, 60323 Frankfurt am Main). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.9.2004 mit Änderung vom 1.4.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 12.6.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Kronberg im Taunus (bisher Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 6487) nach Frankfurt am Main beschlossen. Gegenstand: Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie Unternehmensberatung. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, die nach § 34 c GewO oder nach sonstigen Vorschriften erlaubnispflichtig sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wolbert, Johann Gerard, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.