HRB 202727:Templin Technics Germany Verwaltungsgesellschaft mbH, Coppenbrügge, Domänenweg 1, 31863 Coppenbrügge.Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers Templin Holding GmbH am 01.10.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 202727:Templin Technics Germany Verwaltungsgesellschaft mbH, Coppenbrügge, Domänenweg 1, 31863 Coppenbrügge.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2014 mit der Templin Technics Germany GmbH & Co. KG mit Sitz in Coppenbrügge (Amtsgericht Hannover HRA 200966) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 202727:Templin Technics Germany Verwaltungsgesellschaft mbH, Coppenbrügge, Domänenweg 1, 31863 Coppenbrügge.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.08.2014 mit der Templin Holding GmbH mit Sitz in Coppenbrügge (Amtsgericht Hannover HRB 202613) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 202727:Templin Technics Germany Verwaltungsgesellschaft mbH, Coppenbrügge, Domänenweg 1, 31863 Coppenbrügge.Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Templin Technics Germany GmbH & Co. KG, Coppenbrügge (Amtsgericht Hannover HRA 200966) beschlossen. 27.000,00 EUR.
ETG Verwaltungsgesellschaft mbH, Coppenbrügge, Domänenweg 1, 31863 Coppenbrügge. Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, nun: Neue Firma: Templin Technics Germany Verwaltungsgesellschaft mbH.
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