HRA 201358: Ten Kate GmbH & Co. KG, Sögel, Industriestr. 13, 49751 Sögel. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Bruns, Sonja, geb. Perk, Werlte, * ‒.‒.‒‒.
Ten Kate GmbH, Sögel, (Industriestr. 13, 49751 Sögel).Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (HRA 201358) am 01.12.2008 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
Ten Kate GmbH & Co. KG, Sögel, Industriestr. 13, 49751 Sögel.(Die Kommanditgesellschaft betreibt als Gewerbe den Großhandel, Im- und Export von tierischen Fetten und Fleisch sowie den Betrieb einer Fettschmelze.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Industriestr. 13, 49751 Sögel. Ein persönlich haftender Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein, sofern er der alleinige persönlich haftende Gesellschafter ist. Im übrigen wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam vertreten. Persönlich haftender Gesellschafter: Bruns, Sonja, geb. Perk, Werlte, * ‒.‒.‒‒. Persönlich haftender Gesellschafter: Ten Kate Verwaltungsgesellschaft mbH, Sögel (Amtsgericht Osnabrück HRB 202459), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Ten Kate GmbH, Sögel (Amtsgericht Osnabrück HRB 120044) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Ten Kate GmbH, Sögel (Industriestr. 13, 49751 Sögel). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 im Wege des Formwechsels in die Ten Kate GmbH & Co. KG mit Sitz in Sögel umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Ten Kate GmbH, Sögel (Industriestr. 13, 49751 Sögel). Nicht mehr Geschäftsführer: Drs. ten Kate, Sjoerd Jan, Stadskanaal (Niederlande).
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