HRB 3987: Ten-Dance GmbH, Ulm, Neue Straße 103, 89073 Ulm. Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterversammlung, Beschlussfassung) beschlossen.
Ten-Dance GmbH, Ulm, Neue Straße 103, 89073 Ulm.Bestellt als Geschäftsführer: Frank, Michael, Neu-Ulm, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ten-Dance GmbH, Ulm, Neue Straße 103, 89073 Ulm.Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), § 4 (Geschäftsjahr), § 11 (Ergebnisverwendung) und § 17 (Erbfolge) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "GTS GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 720529) um 20.000,00 EUR auf 45.000,00 EUR erhöht. Geschäftsanschrift: Neue Straße 103, 89073 Ulm. Stammkapital nun: 45.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.03.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GTS GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 720529) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.