Tenbrink Objekteinrichtungen GmbH, Stadtlohn (Industriestraße 6, 48703 Stadtlohn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Tenbrink Objekteinrichtungen Süd GmbH am 21.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Tenbrink Objekteinrichtungen GmbH, Stadtlohn (Industriestraße 6, 48703 Stadtlohn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.08.2006 mit der Tenbrink Objekteinrichtungen Süd GmbH mit Sitz in Penzberg (Amtsgericht München HRB 113029) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Tenbrink Objekteinrichtungen GmbH, Stadtlohn (Industriestraße 6, 48703 Stadtlohn). Die Gesellschafterversammlung hat am 22.08.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 600.000) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 306.775,12 um EUR 61.724,88,88 auf EUR 368.500,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 zu ändern.