HRA 2425: Tenbrink Rolladensysteme GmbH & Co. KG, Ahaus, Harmate 32, 48683 Ahaus. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SRT Rolladen und Sonnenschutz GmbH am 11.09.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 2425: Tenbrink Rolladensysteme GmbH & Co. KG, Ahaus, Harmate 32, 48683 Ahaus. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2015 mit der SRT Rolladen und Sonnenschutz GmbH mit Sitz in Verl (Amtsgericht Gütersloh, HRB 10087) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.