Tenge-Rietberg Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Schloß Holte-Stukenbrock, Tenge-Rietberg-Str. 104, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Persönlich haftender Gesellschafter: TR Grundstücksverwaltung GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock (Amtsgericht Bielefeld HRB 40490). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: TR Verwaltungs GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock.
Tenge-Rietberg Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Schloß Holte-Stukenbrock, Tenge-Rietberg-Str. 104, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock.Geschäftsanschrift: Tenge-Rietberg-Str. 104, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock.
Tenge-Rietberg Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Schloß Holte-Stukenbrock (Tenge-Rietberg-Str. 104, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.03.2008 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 12.03.2008 mit der GZ Gesellschaft mit beschränkter Haftung Baustoffgroßhandel und Güternahverkehr mit Sitz in Schloß Holte-Stukenbrock (AG Bielefeld, HRB 30974) und der tenrit Kunststoff GmbH mit Sitz in Rietberg (AG Gütersloh, HRB 5679) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Tenge-Rietberg Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Schloß Holte-Stukenbrock (Tenge-Rietberg-Str. 104, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.08.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2005 Unternehmensteile - Betriebsimmobilien nebst den diesen zuzuordnenden grundstücksbezogenen Verträgen, Rechtsstellungen und Verbindlichkeiten, sowie Beteiligungen, Forderungen und Passiva - des von dem Einzelkaufmann Tenge-Rietberg, Carl-Friedrich, Rietberg, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Carl-Friedrich Tenge-Rietberg in Schloß Holte-Stukenbrock (AG Bielefeld HRA 11077) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenen Rechtsträgers; dort eingetragen am 07.09.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.