Tennis- und Squashpark T.S.P. GmbH, Burglengenfeld (Im Fuhrtal 35, 93133 Burglengenfeld).
Tennis- und Squashpark T.S.P. GmbH, Burglengenfeld (Im Fuhrntal 35, 93133 Burglengenfeld). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin verschmolzen, welche das Unternehmen als eingetragener Kaufmann mit Sitz in Burglengenfeld (Amtsgericht Amberg, HRA 2533)weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.