Tennisclub Neckarsulm e.V., Neckarsulm, (Allgäuer Straße 4, 74172 Neckarsulm).Durch Verschmelzungsvertrag vom 28. Juli 2010 und der Zustimmung zu dessen Entwurf durch Beschluss der Mitgliederversammlung jedes beteiligten Vereines vom 26. März 2010 ist der Verein "Tennisclub 84 Neuberg e.V.", Sitz Neckarsulm, (AG Heilbronn VR 1623 - übertragender Rechtsträger -) im Wege der Aufnahme durch Übertragung seines Vermögens als Ganzes mit dem Verein verschmolzen. Die Mitgliederversammlung vom 26. März 2010 hat die Änderung und Neufassung der Satzung beschlossen. Auf die eingereichte Urkunde wird Bezug genommen. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Personen jeweils mit Einzelvertretungsrecht. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des Vereines, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht wurde, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
74172 Neckarsulm
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Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Heilbronn
Rechtsform: eV