Tennisclub Schwarz-Weiß Hückelhoven, Hückelhoven (Husarenstraße 32, 41836 Hückelhoven). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Tennisclub Hückelhoven e.V. am 10.06.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Tennisclub Schwarz-Weiß Hückelhoven, Hückelhoven (von-Dechen-Straße 55, 41836 Hückelhoven). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.10.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.12.2010 mit dem Tennisclub Blau-Weiß mit Sitz in Hückelhoven (Amtsgericht Mönchengladbach, VR 3913) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.