HRA 2848: Tennispark Bad Driburg GmbH & Co KG, Bad Driburg, Georg-Nave-Straße 25, 33014 Bad Driburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff GmbH & Co. KG Holding am 31.08.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 2848: Tennispark Bad Driburg GmbH & Co KG, Bad Driburg, Georg-Nave-Straße 25, 33014 Bad Driburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.06.2015 mit der Unternehmensgruppe Graf von Oeynhausen-Sierstorpff GmbH & Co. KG Holding mit Sitz in Bad Driburg (Amtsgericht Paderborn HRA 2885) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.