HRB 705747: Tennispark Badenweiler Vermögensverwaltungs-GmbH, Badenweiler, Kanderner Straße 1 - 3, 79410 Badenweiler. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.10.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.10.2018 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Tennispark Badenweiler GmbH & Co. KG", Badenweiler (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 702101) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Tennispark Badenweiler Vermögensverwaltungs-GmbH, Badenweiler, Kanderner Straße 1 - 3, 79410 Badenweiler.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2010. Geschäftsanschrift: Kanderner Straße 1 - 3, 79410 Badenweiler. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern, insbesondere bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Beteiligungen an anderen Gesellschaften und sonstigen Vermögensgegenständen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Samsonenko, Sergey, Rostov am Don (Russische Föderation), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Tennispark Badenweiler Grundstücksverwaltungs-GmbH & Co. KG", Badenweiler (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 701922) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.