HRB 99125: Tensa GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Umwandlungsvermerk (lfd. Nr. 4, Sp. 6b) von Amts wegen berichtigt, nun: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Trius MEP S.à.r.l. am 18.04.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 122k Abs. 4 UmwG.
HRB 99125: Tensa GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Trius MEP S.à.r.l. am 18.04.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 99125: Tensa GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 10.10.2017 mit der Trius MEP S.à.r.l. mit Sitz in Luxembourg / Luxembourg (Registre de Commerce et des Société Luxembourg, B177892) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Vorraussetzungen nach luxemburgischem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 99125: Tensa GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Berichtigung zur Veröffentlichung vom 31.01.2018: Dem Registergericht ist der Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Trius MEP S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg / Luxemburg eingereicht worden. 1. Der Verschmelzungsplan (UR-Nr. G 883/2017) ist am 13. Oktober 2017 beim Handelsregister eingereicht worden. 2. An der Verschmelzung sind folgende Gesellschaften beteiligt: Eine Société à responsabilité limitée (S.à r.l.), die einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) entspricht: Trius MEP S.à r.l. mit Sitz in 20 avenue Monterey, L-2163 Luxemburg. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Tensa GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main 3. Die Trius MEP S.à r.l. ist eingetragen bei dem Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg unter B177892. Die Tensa GmbH ist eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 99125. 4. Gemäß Artikel 268 (1) des Luxemburger Handelsgesetzes können Gläubiger der an einer grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Forderungen vor dem Tag der Bekanntmachung der für die Verschmelzung konstitutiven Akte im Recueil électronique des sociétés et associations entstanden sind, innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntmachung im Recueil électronique des sociétés et associations im Eilverfahren die Gewährung von ausreichenden Sicherheiten für ihre fälligen und nicht fälligen Forderungen beantragen, sofern sie glaubhaft nachweisen können, dass die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet und die übernehmende Gesellschaft keine angemessenen Sicherheiten geleistet hat. Der Antrag wird abgelehnt, wenn der Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder solche Sicherheiten unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der übernehmenden Gesellschaft nach der grenzüberschreitenden Verschmelzung nicht notwendig sind. Die Trius MEP S.à r.l. kann als übernehmende Gesellschaft die Ablehnung des Antrags durch Zahlung an den Gläubiger selbst herbeiführen, auch wenn es sich um eine langfristige Forderung handelt. Wird die Sicherheit nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist geleistet, wird die Forderung sofort fällig. Nach deutschem Recht richtet sich der Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft Tensa GmbH nach § 122j UmwG:Den Gläubigern der übertragenden Tensa GmbH ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan durch das Registergericht bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind. Unter der Anschrift Trius MEP S.à r.l., 20 avenue Monterey, L-2163 Luxemburg können die Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos vollständige Auskünfte über diese Modalitäten einholen.
HRB 99125: Tensa GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 46, 60325 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Trius MEP S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg / Luxemburg eingereicht worden.1. Der Verschmelzungsplan (UR-Nr. G 883/2017) ist am 13. Oktober 2017 beim Handelsregister eingereicht worden. 2. An der Verschmelzung sind folgende Gesellschaften beteiligt: Eine Société à responsabilité limitée (S.à r.l.), die einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) entspricht: Trius MEP S.à r.l. mit Sitz in 20 avenue Monterey, L-2163 Luxemburg. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Tensa GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main 3. Die Trius MEP S.à r.l. ist eingetragen bei dem Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg unter B177892. Die Tensa GmbH ist eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 99125. 4. Gemäß Artikel 268 (1) des Luxemburger Handelsgesetzes können Gläubiger der an einer grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Forderungen vor dem Tag der Bekanntmachung der für die Verschmelzung konstitutiven Akte im Recueil électronique des sociétés et associations entstanden sind, innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntmachung im Recueil électronique des sociétés et associations im Eilverfahren die Gewährung von ausreichenden Sicherheiten für ihre fälligen und nicht fälligen Forderungen beantragen, sofern sie glaubhaft nachweisen können, dass die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet und die übernehmende Gesellschaft keine angemessenen Sicherheiten geleistet hat. Der Antrag wird abgelehnt, wenn der Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder solche Sicherheiten unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der übernehmenden Gesellschaft nach der grenzüberschreitenden Verschmelzung nicht notwendig sind. Die Trius MEP S.à r.l. kann als übernehmende Gesellschaft die Ablehnung des Antrags durch Zahlung an den Gläubiger selbst herbeiführen, auch wenn es sich um eine langfristige Forderung handelt. Wird die Sicherheit nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist geleistet, wird die Forderung sofort fällig. Nach deutschem Recht richtet sich der Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft Tensa nach § 122j UmwG:Den Gläubigern der übertragenden Tensa GmbH ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan durch das Registergericht bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind. Unter der Anschrift Trius MEP S.à r.l., 20 avenue Monterey, L-2163 Luxemburg können die Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos vollständige Auskünfte über diese Modalitäten einholen.
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