Teppichland-Restemarkt GmbH + Co. KG, Straubenhardt, Holzbachtalstr. 197, 75334 Straubenhardt. (Der Groß- und Einzelhandel mit Bodenbelägen, Farben, Tapeten, Heimtextilien, Kleinmöbeln und allen damit zusammenhängenden Artikeln sowie der Vertrieb von Damen-, Herren- und Kinderbekleidung, wobei der Verkauf und der Vertrieb der Ware in Berlin erfolgt.). Firma geändert; nun: Teppichland Berlin GmbH & Co. KG.
Teppichland-Restemarkt GmbH + Co., Straubenhardt, Holzbachtalstr. 197, 75334 Straubenhardt. Firma geändert; nun: Teppichland-Restemarkt GmbH + Co. KG. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Teppichland Berlin Handelsgesellschaft mbH", Straubenhardt (Amtsgericht Mannheim HRB 505498) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.