TeraGate Beteiligungs-GmbH, Frankfurt am Main, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DB Equity S.à.r.l. am 29.06.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TeraGate Beteiligungs-GmbH, Frankfurt am Main, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 17.04.2012 mit der DB Equity S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés No. B 111379, Luxemburg) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmendende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TeraGate Beteiligungs-GmbH, Frankfurt am Main, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main. Der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans für eine grenzüberschreitende Verschmelzung zwischen der TeraGate Beteiligungs-GmbH als übertragender Gesellschaft und der DB Equity S.à r.l. als übernehmende Gesellschaft ist beim Handelsregister eingereicht worden. An der Verschmelzung sind beteiligt:Als übertragende Gesellschaft die TeraGate Beteiligungs-GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland. Als übernehmende Gesellschaft die DB Equity S.à r.l., eine Kapitalgesellschaft luxemburgischen Rechts in der Rechtsform der Société à responsabilité limitée mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg. Alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist die übernehmende Gesellschaft. Alleinige Gesellschafterin der übernehmenden Gesellschaft ist die DB Valoren S.à r.l., eine Kapitalgesellschaft luxemburgischen Rechts in der Rechtsform der Société à responsabilité limitée mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im Registre de Commerce et des Sociétés unter der Handelsregisternummer B 111.379. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: Die TeraGate Beteiligungs-GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 57646 eingetragen. Die DB Equity S.à r.l. ist im Handelsregister von Luxemburg (registre de commerce et des sociétes) unter der Nummer B 111380 eingetragen. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger sowie der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt: Als Folge der Verschmelzung gehen alle Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft vom Tag der Wirksamkeit der Verschmelzung an auf die übernehmende Gesellschaft (neuer Schuldner) über. Bei der übertragenden TeraGate Beteiligungs-GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten TeraGate Beteiligungs-GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf nach § 122d Satz 1 und 2 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und zudem glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern jedoch nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind (§ 122j Abs. 2 UmwG). Im Hinblick auf etwaige Ansprüche der Gläubiger ist unerheblich, ob ein Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr kann auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs bestehen. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der TeraGate Beteiligungs-GmbH (Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Anspruch auf die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bzw. sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, schriftlich angemeldet und glaubhaft gemacht werden muss. Bei der übernehmenden Gesellschaft DB Equity S.à r.l. ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. 268 HGG. Die Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften, deren Forderungen vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans gemäß Artikel 273 HGG begründet wurden, können ungeachtet aller gegenteiligen Vereinbarungen innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung bei dem Vorsitzenden Richter des in Handelssachen tagenden Bezirksgerichtes, in dessen Bezirk die Schuldnerin ihren Sitz hat, die Stellung von Sicherheiten für fällige und noch laufende Forderungen für den Fall beantragen, dass der Verschmelzungsvorgang die Sicherheiten der Gläubiger verringern würde.Da die übertragende Gesellschaft eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der übernehmenden Gesellschaft und die übernehmende Gesellschaft eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der DB Valoren S.à r.l. ist, sind weder bei der übertragenden noch der übernehmenden Gesellschaft Minderheitsgesellschafter vorhanden. Die nach deutschem und luxemburgischen Recht vorgesehenen Regelungen zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern, insbesondere die §§ 122h, 122i UmwG und die Art. 266 ff. HGG, gelangen im vorliegenden Fall daher nicht zur Anwendung. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: TeraGate Beteiligungs-GmbH, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main.
TeraGate Beteiligungs-GmbH, Frankfurt am Main, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main.