HRB 72313:Terex Industrial Holding GmbH, Düsseldorf, Forststr. 16, 40597 Düsseldorf.Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Terex Deutschland GmbH, Bad Schönborn am 14.07.2014 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HRB 72313:Terex Industrial Holding GmbH, Düsseldorf, Forststr. 16, 40597 Düsseldorf.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Terex Deutschland GmbH mit Sitz in Bad Schönborn (Amtsgericht Mannheim, HRB 230838) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 72313:Terex Industrial Holding GmbH, Düsseldorf, Forststr. 16, 40597 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2014. Geschäftsanschrift: Forststr. 16, 40597 Düsseldorf. Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung sowie die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere von Gesellschafts- und Geschäftsanteilen an Gesellschaften und Unternehmen, die im Bereich der Entwicklung, der Planung, der Herstellung, des Vertriebs, des Handels, der Reparatur und des Vermietens von Maschinen, Fahrzeugen und Anlagen, insbesondere von Abbaugeräten, Hebe- und Transportgeräten, Einrichtungen zur vertikalen und horizontalen Verladung von Lasten, jeweils insbesondere für den Tagebau, andere Gewinnungsbetriebe und Hafenanlagen, sowie ähnlicher Produkte, der Entwicklung und Vermarktung von hierfür benötigter Software, der Erbringung von Dienstleistungen in diesen Bereichen sowie der Vornahme einschlägiger Handelsgeschäfte tätig sind. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Henschen, Lutz, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Terex Industrial Holding AG, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 64410) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27.03.2014. Mit der Terex Germany GmbH & Co. KG, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 21897; zuvor: AG Dortmund, HRA 14196) als herrschendem Unternehmen ist am 05.11.2010 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom 04.11.2010 zugestimmt. Wegen des weiteren Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.