HRB 31920: Termin Transporte Bonillo GmbH, Köln, Poll-Vingster-Str. 134, 51105 Köln. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.06.2016 im Wege des Formwechsels in die Termin Transporte Bonillo GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 32016) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 31920:Termin Transporte Bonillo GmbH, Köln, Poll-Vingster-Str. 136, 51105 Köln.Änderung zur Geschäftsanschrift: Poll-Vingster-Str. 134, 51105 Köln.
Termin Transporte Bonillo GmbH, Köln (Poll-Vingster-Str. 136, 51105 Köln). Die Eintragung der Ausgliederung bei der übertragenden Gesellschaft ist am 22.09.2006 erfolgt.
Termin Transporte Bonillo GmbH, Köln (Poll-Vingster-Str. 136, 51105 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Termin Transporte Bonillo, Inhaber Francisco Bonillo mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 13583) beschlossen. 25.500,00 EUR.
Termin Transporte Bonillo GmbH, Köln (Poll-Vingster-Str. 136, 51105 Köln). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2006 das Vermögen der Termin Transporte Bonillo, Inhaber Francisco Bonillo mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 13583) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.