HRB 10114: Terminal Wildverbißschutz GmbH, Rosenheim, Am Liss 1, 83026 Rosenheim. Die Verschmelzung wurde am 22.01.2021 wirksam.
HRB 10114: Terminal Wildverbißschutz GmbH, Rosenheim, Am Liss 1, 83026 Rosenheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 10.06.2020 mit Nachtrag vom 08.10.2020 mit der Latschbacher GmbH mit dem Sitz in Kronstorf, Österreich (Landes- als Handelsgericht Steyr FN198421 x) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 10114: Terminal Wildverbißschutz GmbH, Rosenheim, Am Liss 1, 83026 Rosenheim. 8327651 09 B010114-00110072020HRB 10114:Terminal Wildverbißschutz GmbH, Rosenheim, Am Liss 1, 83026 Rosenheim. Beim Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein wurde am 16.06.2020 der Verschmelzungsplan zur Urkunde des Notars Mag. Teresa Luft, Substitutin des öffentlichen Notars Dr. Roland Gintenreiter mit dem Amtssitz in Linz, Österreich, vom 10.06.2020, Geschäftszahl 1110, betreffend die Verschmelzung der Terminal Wildverbißschutz GmbH mit dem Sitz im Rosenheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 10114, als übertragende Gesellschaft auf die Latschbacher GmbH mit dem Sitz in Kronstorf, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Steyer zu FN 198421x als übernehmende Gesellschaft eingereicht. Am 19.10.2020 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein ein Nachtrag vom 08.10.2020 zum Verschmelzungsplan vom 10.06.2020 eingereicht, der den Verschmelzungsplan vom 10.06.2020 dahingehend abändert, dass die Beilage 1, der Gesellschaftsvertrag der aufnehemenden Gesellschaft, berichtigt und ausgetauscht wurde. An der Verschmelzung sind beteiligt:die Terminal Wildverbißschutz GmbH mit dem Sitz Rosenheim, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, als übertragende Gesellschaft;Latschbacher GmbH mit dem Sitz in Kronstorf, Österreich, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts, als aufnehmende GesellschaftDie beteiligten Gesellschaften sind in folgenden Registern unter folgenden Nummern eingetragen:die Terminal Wildverbißschutz GmbH mit dem Sitz Rosenheim im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 10114;die Latschbacher GmbH mit dem Sitz Kronstorf, Österreich, im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Steyr unter FN 198421 x;Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100- prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger lauten wie folgt:Der Schutz der Gläubiger der Terminal Wildverbißschutz GmbH richtet sich nach deutschem Recht. Gemäß § 122 j UmwG ist den Gläubigern der Terminal Wildverbißschutz GmbH Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern der Terminal Wildverbißschutz GmbH jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Das Recht auf Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Satzes steht Gläubigern der Terminal Wildverbißschutz GmbH nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Im Hinblick auf etwaige Ansprüche der Gläubiger ist unerheblich, ob ein Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht.Der Verschmelzungsplan gilt mit der Veröffentlichung der Angaben gemäß § 122 d Satz 2 Nr. 1, 122a Abs. 2 i.V.m. § 61 UmwG, § 10 HGB in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, d.h. auf der lnternetseite Registerbekanntmachungen, die im Internet unter www.registerbekanntmachungen.de abrufbar ist, als bekannt gemacht.Der Schutz der Gläubiger der Latschbacher GmbH richtet sich nach österreichischem Recht, und zwar nach § 226 österreichisches AktG i.V.m. § 96 Abs 2 österreichisches GmbHG.Gemäß § 226 österreichisches AktG ist den Gläubigern der Latschbacher GmbH, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung in das österreichische Firmenbuch zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht bereits Befriedigung verlangen können.Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Die Gläubiger sind in der Veröffentlichung der Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung auf dieses Recht hinzuweisen.Die Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung wird im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und in der Ediktsdatei veröffentlicht (vgl. § 10 österreichisches UGS). Mit der Aufnahme In die Ediktsdatei (abrufbar unter www.edikte.justiz,gv.at) gilt die Veröffentlichung als vorgenommen (vgl. § 10 Abs 1 österreichisches UGB i.V.m. § 89 j Abs 1 österreichisches GOG). Ab diesem Zeitpunkt läuft die sechsmonatige Sicherstellungsfrist des § 226 österreichisches AktG.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im lnsolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.Ein Hinweis für Inhaber von Schuldverschreibungen und Genussrechten nach § 226 Abs 3 österreichisches AktG erübrigt sich, weil weder die Terminal Wildverbißschutz GmbH noch die Latschbacher GmbH Schuldverschreibungen und/oder Genussrechte begeben haben.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte können kostenlos bei Rechtsanwalt/Steuerberater Hannes Wunderlich ECOVIS L+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbHChristoph-Rapparini-Bogen 2580639 MünchenTel.: +4989217516-900Fax: +4989217516-999E-Mail: hannes.wunderlich@ecovis.comeingeholt werden.
HRB 10114: Terminal Wildverbißschutz GmbH, Rosenheim, Am Liss 1, 83026 Rosenheim. Beim Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein wurde am 16.06.2020 der Verschmelzungsplan zur Urkunde des Notars Mag. Teresa Luft, Substitutin des öffentlichen Notars Dr. Roland Gintenreiter mit dem Amtssitz in Linz, Österreich, vom 10.06.2020, Geschäftszahl 1110, betreffend die Verschmelzung der Terminal Wildverbißschutz GmbH mit dem Sitz im Rosenheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 10114, als übertragende Gesellschaft auf die Latschbacher GmbH mit dem Sitz in Krontstorf, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Steyer zu FN 198421x als übernehmende Gesellschaft eingereicht.An der Verschmelzung sind beteiligt:die Terminal Wildverbißschutz GmbH mit dem Sitz Rosenheim, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, als übertragende Gesellschaft;Latschbacher GmbH mit dem Sitz in Kronstorf, Österreich, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung österreichischen Rechts, als aufnehmende GesellschaftDie beteiligten Gesellschaften sind in folgenden Registern unter folgenden Nummern eingetragen:die Terminal Wildverbißschutz GmbH mit dem Sitz Rosenheim im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 10114;die Latschbacher GmbH mit dem Sitz Kronstorf, Österreich, im Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Steyr unter FN 198421 x;Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschafternist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100- prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind,Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger lauten wie folgt:Der Schutz der Gläubiger der Terminal Wildverbißschutz GmbH richtet sich nach deutschem Recht. Gemäß § 122 j UmwG ist den Gläubigern der Terminal Wildverbißschutz GmbH Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern der Terminal Wildverbißschutz GmbH jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Das Recht auf Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Satzes steht Gläubigern der Terminal Wildverbißschutz GmbH nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Im Hinblick auf etwaige Ansprüche der Gläubiger ist unerheblich, ob ein Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht.Der Verschmelzungsplan gilt mit der Veröffentlichung der Angaben gemäß § 122 d Satz 2 Nr. 1, 122a Abs. 2 i.V.m. § 61 UmwG, § 10 HGB in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, d.h. auf der lnternetseite Registerbekanntmachungen, die im Internet unter www.registerbekanntmachungen.de abrufbar ist, als bekannt gemacht.Der Schutz der Gläubiger der Latschbacher GmbH richtet sich nach österreichischem Recht, und zwar nach § 226 österreichisches AktG i.V.m. § 96 Abs 2 österreichisches GmbHG.Gemäß § 226 österreichisches AktG ist den Gläubigern der Latschbacher GmbH, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung in das österreichische Firmenbuch zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht bereits Befriedigung verlangen können.Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Die Gläubiger sind in der Veröffentlichung der Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung auf dieses Recht hinzuweisen.Die Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung wird im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und in der Ediktsdatei veröffentlicht (vgl. § 10 österreichisches UGS). Mit der Aufnahme In die Ediktsdatei (abrufbar unter www.edikte.justiz,gv.at) gilt die Veröffentlichung als vorgenommen (vgl. § 10 Abs 1 österreichisches UGB i.V.m. § 89 j Abs 1 österreichisches GOG). Ab diesem Zeitpunkt läuft die sechsmonatige Sicherstellungsfrist des § 226 österreichisches AktG.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im lnsolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.Ein Hinweis für Inhaber von Schuldverschreibungen und Genussrechten nach § 226 Abs 3 österreichisches AktG erübrigt sich, weil weder die Terminal Wildverbißschutz GmbH noch die Latschbacher GmbH Schuldverschreibungen und/oder Genussrechte begeben haben.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte können kostenlos beiRechtsanwalt/SteuerberaterHannes WunderlichECOVIS L+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbHChristoph-Rapparini-Bogen 2580639 MünchenTel.: +4989217516-900Fax: +4989217516-999E-Mail: hannes.wunderlich@ecovis.comeingeholt werden.
HRB 10114: Terminal Wildverbißschutz GmbH, Rosenheim, Am Liss 1, 83026 Rosenheim. Einzelprokura: Hochrather, Albin, Kronstorf / Österreich, * ‒.‒.‒‒.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen