TerraRenta Verwaltungs GmbH, Mühlhausen, Steinweg 18, 34587 Felsberg. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Schmidt, Johannes, Wabern-Unshausen, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma TerraRenta Immobilienunternehmen Johannes Schmidt e.K. mit dem Sitz in Mühlhausen (Amtsgericht Jena HRA 502411) geführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TerraRenta Verwaltungs GmbH, Felsberg, Hauptstraße 11, 34590 Wabern. Neuer Sitz: Mühlhausen. Geschäftsanschrift: Steinweg 18, 34587 Felsberg. Der Sitz ist nach Mühlhausen (jetzt Amtsgericht Jena - HRB 506968) verlegt.
TerraRenta Verwaltungs GmbH, Mühlhausen, Steinweg 18, 34587 Felsberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2002, mehrmals geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Felsberg, Amtsgericht Amtsgericht Fritzlar HRB 8372) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Steinweg 18, 34587 Felsberg. Gegenstand des Unternehmens: ist die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Übernahme von deren Geschäftsführung und deren persönlichen Haftung, insbesondere der TerraRenta GmbH & Co. KG, deren Gegenstand des Unternehmens die Entwicklung, Steuerung, Erschließung, Realisierung, Vermarktung, Vermietung und Verwaltung von kommunalen, öffentlichen und privaten Immobilienprojekten, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie die Bebauung von Grundstücken ist, auch soweit die behördliche Erlaubnis nach § 34 c GewO erforderlich ist und/oder die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anwendung findet. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichen Gesellschaftszweck übernehmen, sich an ihnen beteiligen, sie vertreten sowie alle Geschäfte tätigen, die im weitesten Sinne geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern.Die Gesellschaft darf Betriebsstätten und Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmidt, Johannes, Wabern-Unshausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Velten, Monika, geb. Meyer, Wabern, * ‒.‒.‒‒. Die TERRANOVA TRAVEL Gesellschaft für Reiseveranstaltungen mbH mit dem Sitz in Wabern (Amtsgericht Fritzlar HRB 8265) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
TerraRenta Verwaltungs GmbH, Felsberg, Hauptstraße 11, 34590 Wabern.Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 2. (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Übernahme von deren Geschäftsführung und deren persönlichen Haftung, insbesondere der TerraRenta GmbH & Co. KG, deren Gegenstand des Unternehmens die Entwicklung, Steuerung, Erschließung, Realisierung, Vermarktung, Vermietung und Verwaltung von kommunalen, öffentlichen und privaten Immobilienprojekten, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie die Bebauung von Grundstücken ist, auch soweit die behördliche Erlaubnis nach § 34 c GewO erforderlich ist und/oder die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Anwendung findet. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichen Gesellschaftszweck übernehmen, sich an ihnen beteiligen, sie vertreten sowie alle Geschäfte tätigen, die im weitesten Sinne geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern.Die Gesellschaft darf Betriebsstätten und Zweigniederlassungen errichten.
TerraRenta Verwaltungs GmbH, Felsberg, Steinweg 18, 34587 Felsberg.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hauptstraße 11, 34590 Wabern.
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