HRB 84889: Terratis GmbH, Eschborn, Kurt-Schumacher-Straße 7, 65760 Eschborn. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Vorstadt 15, 61440 Oberursel (Taunus).
HRB 84889: Terratis GmbH, Eschborn, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 7, 65760 Eschborn.
HRB 84889: Terratis GmbH, Eschborn, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn. Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb und die Beteiligung bei anderen Unternehmen sowie sämtliche Geschäfte, die den Unternehmenszweck fördern.
HRB 84889: Terratis GmbH, Eschborn, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Norlig GmbH mit dem Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main 84773) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 84889: Terratis GmbH, Eschborn, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Norling GmbH mit dem Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main 84773) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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