HRA 5930:Terre Immobilien GmbH & Co. KG, Kreuztal, Hagener Straße 261, 57223 Kreuztal.Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Terre Immobilien-Verwaltungs-GmbH, Kreuztal-Krombach (Amtsgericht Siegen HR B 5050).
HRA 5930:Sennet GmbH & Co. KG, Kreuztal, Hagener Straße 261, 57223 Kreuztal.Neue Firma: Terre Immobilien GmbH & Co. KG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als persönlich haftender Gesellschafter: Terre Immobilien-Verwaltungs-GmbH, Kreuztal-Krombach (Amtsgericht Siegen HR B 5050). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09. Juli 2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09. Juli 2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09. Juli 2014 mit der Terre Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Kreuztal (Amtsgericht Siegen, HR A 6171) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Sennet GmbH & Co. KG, Kreuztal (Hagener Straße 261, 57223 Kreuztal). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13. Juli 2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13. Juli 2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13. Juli 2006 mit der BBP GmbH & Co. KG mit Sitz in Kreuztal (AG Siegen, HR A 6910) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.