Teubner Foodfoto GmbH, Schwangau (Frauenbergstr. 40, 87645 Schwangau). Die Verschmelzung wurde am 30.08.2006 in das Register der übernehmenden Einzelfirma eingetragen (siehe Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 8588).
Teubner Foodfoto GmbH, Schwangau (Frauenbergstr. 40, 87645 Schwangau). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Teubner Odette, Schwangau, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Teubner Foodfoto, Inhaber Odette Teubner e.Kfr. mit dem Sitz in Schwangau geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.