Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
24 |
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Prokura erloschen:
Kessler, Ralf, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Stickan, Edgar, Löhne, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.02.2024
Ostermann |
HRB 6757: Texart Kunstverwaltung GmbH, Herford, Elverdisser Straße 313, 32052 Herford. Prokura erloschen: Werner, Michael, Leopoldshöhe, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kessler, Ralf, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6757: Texart Kunstverwaltung GmbH, Herford, Elverdisser Straße 313, 32052 Herford. Prokura erloschen: Gieselmann, Erich, Herford, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Stickan, Edgar, Löhne, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6757: Texart Kunstverwaltung GmbH, Herford, Elverdisser Straße 313, 32052 Herford. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Ahlers, Stella A., Herford, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 6757: Texart Kunstverwaltung GmbH, Herford, Elverdisser Straße 313, 32052 Herford. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.02.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.02.2017 mit der NEW HANOVER FINE ART GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 202071) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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