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Textile Pressing GmbH, Hamburg (HRB 11626)

Firmendaten

Anschrift
ABC-Str. 47
20354 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 11626
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Textile Pressing GmbH aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer HRB 11626 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Textile Pressing GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Textile Pressing GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 08.09.2006
Veränderung

Textile Pressing GmbH, Hamburg (ABC-Str. 47, 20354 Hamburg). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.06.2006 im Wege des Formwechsels in die GOLDEN GATE AG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 98427) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Hamburg HRB 98427) am 07.09.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 23.06.2006
Veränderung

Textile Pressing GmbH, Hamburg (ABC-Str. 47, 20354 Hamburg). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hellmann, Ralf, Adelsdorf, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.05.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.05.2006 mit der BASE-WEAR Fashion GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 54767) verschmolzen. Prokura erloschen: Wilkens, Joachim, Barsbüttel, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 23.06.2006
Veränderung

Textile Pressing GmbH, Hamburg (ABC-Str. 47, 20354 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.05.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.05.2006 mit der GOLDEN GATE GmbH mit Sitz in München (AG München HRB 160985)) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

23.06.2006
Entscheideränderung

Austritt
Herr Ralf Hellmann
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Joachim Wilkens
Prokurist