HRA 40572: Textilfabrik Veltins, Wiethoff GmbH & Co. KG, Bitburg, Mötscher Straße 14, 54634 Bitburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.06.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.06.2021 mit der Veltins, Wiethoff GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Bitburg (Amtsgericht Wittlich HRA 41158) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 40572: Textilfabrik Veltins, Wiethoff GmbH & Co. KG, Bitburg, Mötscher Straße 14, 54634 Bitburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Achtelik, Marcus, Schmallenberg, * ‒.‒.‒‒; Gnacke, Elke, Schmallenberg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 40572: Textilfabrik Veltins, Wiethoff GmbH & Co. KG, Bitburg, Mötscher Straße 14, 54634 Bitburg. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Pervez, Anjum, Karachi / Pakistan, * ‒.‒.‒‒.
HRA 40572: Textilfabrik Veltins, Wiethoff GmbH & Co. KG, Bitburg, Mötscher Straße 14, 54634 Bitburg. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Pervez, Anjum, Karachi / Pakistan, * ‒.‒.‒‒, von der Vertretung ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.07.2016 mit der Veltins, Wiethoff Beteiligungs oHG mit Sitz in Bitburg (Amtsgericht Wittlich HRA 40414) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Textilfabrik Veltins, Wiethoff GmbH & Co. KG, Bitburg, Mötscher Straße 14, 54634 Bitburg. Weiterhin, nach Änderung des Sitzes der Gesellschaft Persönlich haftender Gesellschafter: Veltins, Wiethoff & Co. Verwaltungsgsellschaft mit beschränkter Haftung, Bitburg (Amtsgericht Wittlich HRB 41595), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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