Textilpartner Helm GmbH., Binau, Neckarstraße 11, 74862 Binau.Die Gesellschafterversammlung vom 06.10.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Burg-Dauchstein-Straße 2 a, 74862 Binau. Gegenstand geändert; nun: Der An- und Verkauf von Waren aller Art nebst Zubehör, insbesondere Heim- und Haustextilien sowie Dekorationsartikel, außerdem die Vermittlung solcher Geschäfte auf Provisionsbasis.
Textilpartner Helm GmbH., Binau (Neckarstraße 11, 74862 Binau). Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Textilpartner HELM Dirk Helm e.K.", Elztal (Amtsgericht Mannheim HRA 700823) am 18.04.2007 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Textilpartner Helm GmbH., Binau (Neckarstraße 11, 74862 Binau). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.03.2007. Gegenstand: An- und Verkauf von Textilien aller Art nebst Zubehör, insbesondere Heimtextilien, sowie deren Bearbeitung, soweit eine handwerksmäßige Ausführung hierfür nicht erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden. Geschäftsführer: Helm, Dirk Paul, Binau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Helm, Dirk Paul, Binau, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Textilpartner HELM Dirk Helm e.K.", Elztal (Amtsgericht Mannheim HRA 700823) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 02.03.2007. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.