Textron Atlantic Holding GmbH, Bonn, Kautextraße 52, 53229 Bonn.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KAUTEX TEXTRON GmbH & Co. KG am 16.12.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Textron Atlantic Holding GmbH, Bonn, Kautextraße 52, 53229 Bonn.Geschäftsanschrift: Kautextraße 52, 53229 Bonn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 11.11.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.11.2008 mit der Katuex Textron GmbH & Co. KG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 4331) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Textron Atlantic Holding GmbH, Bonn, (Kautextraße 52, 53229 Bonn).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 16.10.2008 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.10.2008 mit der Textron Deutschland Beteiligungs GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 13280) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Textron Atlantic Holding GmbH, Bonn, (Kautextraße 52, 53229 Bonn).Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Gegenstand: ist die Beteiligung und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die einheitliche unternehmerische Leitung von Beteiligungsgesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Dazu gehört die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber anderen Unternehmen der Textron-Gruppe in Deutschland insbesondere in den Bereichen Unternehmensleitung, Steuern, Innenrevision, Rechnungswesen und Recht. Die Gesellschaft übt keine Geschäftstätigkeit aus, die einer staatlichen Genehmigung bedarf, insbesondere keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.10.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.10.2008 mit der Textron Holding GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 12847) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Textron Atlantic Holding GmbH, Bonn (Kautexstr. 52, 53229 Bonn). Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt-Bode, Christoph, Bonn, * ‒.‒.‒‒; Zirwes, Hans, Neuss, * ‒.‒.‒‒.
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