HRA 2490: Thüllen Grundbesitz Aachen GmbH & Co. KG, Aachen, Rotter Bruch 25, 52068 Aachen. Nach Änderung lautet die Firma: Thüllen Grundbesitz Autohäuser GmbH & Co. KG. Nach Änderung der Firma Persönlich haftender Gesellschafter: Thüllen Grundbesitz Autohäuser Beteiligungs-GmbH, Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 3923). Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Henseler, Dieter, Aachen, * ‒.‒.‒‒; Weber, Jürgen, Jülich, * ‒.‒.‒‒.
Thüllen Grundbesitz Aachen GmbH & Co. KG, Aachen (Rotter Bruch 25, 52068 Aachen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2008 mit der Thüllen Grundbesitz Alsdorf GmbH & Co. KG mit Sitz in Alsdorf (Amtsgericht Aachen HRA 3482) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Thüllen Grundbesitz Aachen GmbH & Co. KG, Aachen (Rotter Bruch 25, 52068 Aachen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2008 mit der Thüllen Grundbesitz Jülich GmbH & Co. KG mit Sitz in Jülich (Amtsgericht Düren, HRA 2144) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.