Thüllen Grundbesitz Jülich GmbH & Co. KG, Jülich (Dürener Strasse 35, 52428 Jülich). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Thüllen Grundbesitz Aachen GmbH & Co. KG, Aachen (Amtsgericht Aachen HRA 2490) am 28.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Thüllen Grundbesitz Jülich GmbH & Co. KG, Jülich (Dürener Strasse 35, 52428 Jülich). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2008 mit der Thüllen Grundbesitz Aachen GmbH & Co. KG mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRA 2490) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.