Thüllen Scanauto Verwaltungs-GmbH, Aachen, Rotter Bruch 25, 52068 Aachen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Auto Thüllen Aachen Verwaltungs-GmbH am 05.05.2011 eingetragen worden.
Thüllen Scanauto Verwaltungs-GmbH, Aachen, Rotter Bruch 25, 52068 Aachen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Auto Thüllen Aachen Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Aachen (Amtgericht Aachen HRB 7513) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.