HRA 101072: Thüringer Industriebeteiligungs-GmbH & Co. KG, Erfurt, Gorkistr. 9, 99084 Erfurt. Änderung der Geschäftsanschrift: Maximilian-Welsch-Str. 6 a, 99084 Erfurt.
HRA 101072:Thüringer Industriebeteiligungs-GmbH & Co. KG, Erfurt, Gorkistr. 9, 99084 Erfurt.Die BFT Beteiligungsfonds Thüringen GmbH mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 108996) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Thüringer Industriebeteiligungs-GmbH & Co. KG, Erfurt, Gorkistr. 9, 99084 Erfurt.Geschäftsanschrift: Gorkistr. 9, 99084 Erfurt. Die UTE Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 110820) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2009 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 27.05.2009 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 27.05.2009 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.