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ThG-Vermögensverwaltung GmbH, Trostberg (HRB 13026)

Firmendaten

Anschrift
Dr.-Albert-Frank-Str. 32
83308 Trostberg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 13026
Amtsgericht: Traunstein
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die ThG-Vermögensverwaltung GmbH aus Trostberg ist im Handelsregister Traunstein unter der Nummer HRB 13026 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die ThG-Vermögensverwaltung GmbH ihren Standort nicht geändert. Die ThG-Vermögensverwaltung GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 26.10.2006
Veränderung

ThG-Vermögensverwaltung GmbH, Trostberg (Dr.-Albert-Frank-Str. 32, 83308 Trostberg). Die Verschmelzung wurde am 17.10.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Düsseldorf HRB 39635). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 31.08.2006
Veränderung

ThG-Vermögensverwaltung GmbH, Trostberg (Dr.-Albert-Frank-Str. 32, 83308 Trostberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2006 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2006 mit der Degussa AG mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 39635) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.