ThG-Vermögensverwaltung GmbH, Trostberg (Dr.-Albert-Frank-Str. 32, 83308 Trostberg). Die Verschmelzung wurde am 17.10.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Düsseldorf HRB 39635). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
83308 Trostberg
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Amtsgericht: Traunstein
Rechtsform: GmbH