HRA 5540 KI: MS "O.M. Autumni" GmbH & Co. KG, Thumby, Alter Schulweg 4, 24351 Thumby. Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Thumby; Geschäftsanschrift: Alter Schulweg 4, 24351 Thumby; Inhaber: Änderung zu Nr. 2: Sitz geändert; Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Verwaltung Reederei Marten GmbH, Thumby (Amtsgericht Kiel, HRB 8440 KI); Rechtsform: Der Sitz der Gesellschaft ist von Groß Wittensee nach Thumby verlegt.
MS "O.M. Autumni" GmbH & Co. KG, Groß WittenseeEekholl 5, 24361 Groß Wittensee. Geschäftsanschrift: Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee..
Thalassa Beteiligungs GmbH, Dömitz (Wasserstraße 2, 19303 Dömitz, Ortsteil Polz). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2008 mit der PRAC Service GmbH mit Sitz in Dömitz (Amtsgericht Schwerin HRB 9734) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Thalassa Beteiligungs GmbH, Dömitz (Wasserstraße 2, 19303 Dömitz, Ortsteil Polz). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2008 mit der WIC Service GmbH mit Sitz in Dömitz (Amtsgericht Schwerin HRB 9797) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Thalassa Beteiligungs GmbH, Dömitz (Wasserstraße 2, 19303 Dömitz, Ortsteil Polz). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2008 mit der EIC Service GmbH mit Sitz in Dömitz (Amtsgericht Schwerin HRB 9684) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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