Thales Air Systems & Electron Devices GmbH, Stuttgart, Lilienthalstr. 2, 70825 Korntal-Münchingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.05.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Thales Defence & Security Systems GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 728793) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Thales Air Systems & Electron Devices GmbH, Stuttgart, Lilienthalstr. 2, 70825 Korntal-Münchingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 29.05.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Der zwischen der Gesellschaft und der "Thales Deutschland GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 728000) am 11.05.2012 abgeschlossene Beherrschungsvertrag ist mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung der Thales Air Systems & Electron Devices GmbH mit der Thales Defence & Security Systems GmbH beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Thales Air Systems & Electron Devices GmbH, Stuttgart, Lilienthalstr. 2, 70825 Korntal-Münchingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 29.05.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Der zwischen der Gesellschaft und der "Thales Deutschland GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 728000) am 11.05.2012 abgeschlossene Beherrschungsvertrag ist mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung der Thales Air Systems & Electron Devices GmbH mit der Thales Defence & Security Systems GmbH beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Thales Air Systems & Electron Devices GmbH, Stuttgart, Lilienthalstr. 2, 70825 Korntal-Münchingen. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Ulm, 89077 Ulm, Geschäftsanschrift: Söflinger Str. 100, 89077 Ulm. Mit der "Thales Deutschland GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 728000) wurde am 11.05.2012 ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 11.05.2012 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Thales Air Systems GmbH, Stuttgart, Lilienthalstr. 2, 70825 Korntal-Münchingen. Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Bekanntmachung) beschlossen. Firma geändert; nun: Thales Air Systems & Electron Devices GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Konzeption, Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb sowie die Installation und Inbetriebnahme von Geräten, Einrichtungen und Systemen auf dem Gebiet der Flugsicherung; ferner die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von elektronischen Röhren sowie von Komponenten und Subsystemen für Raumfahrtanwendungen. Bestellt als Geschäftsführer: Strauß, Horst, Dietenheim, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Eilers, Manfred, Blaustein, * ‒.‒.‒‒; Flohr, Maren, Ulm, * ‒.‒.‒‒; Mayer, Gunnar, Ahrensburg, * ‒.‒.‒‒. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.05.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Thales Electron Devices GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 3170) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
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