The Carlyle Group Private Equity GmbH, München (Promenadeplatz 8, 80333 München). Die Verschmelzung wurde am 26.08.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 149350).
The Carlyle Group Private Equity GmbH, München (Promenadeplatz 8, 80333 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Carlyle Group Management GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 149350) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
The Carlyle Group Private Equity GmbH, München (Promenadeplatz 8, 80333 München). Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Schulze, Dennis, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
The Carlyle Group Private Equity GmbH, München (Promenadeplatz 8, 80333 München).Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rutt, Heinrich, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Schuster, Michael C., München, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
The Carlyle Group Private Equity GmbH, München (Promenadeplatz 8, 80333 München). Die "CEP BE 00 Beteiligungs GmbH" (Amtsgericht München HRB 145898), die "The Carlyle Group Beteiligungs Management GmbH" (Amtsgericht München HRB 131142), die "The Carlyle Group Industriemanagement GmbH" (AG München HRB 131141) und die "The Carlyle GroupHolding GmbH" (AG München HRB 130673), alle mit dem Sitz in München, sind auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 04.02.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.