HRB 120524 B: The Lab Art & Media GmbH, Berlin, Bruno-Bürgel-Weg 23-27, 12349 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
The Lab Art & Media GmbH, Berlin, Bruno-Bürgel-Weg 23-27, 12349 Berlin. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Änderung zu Nr. 3:; Liquidator:; Möller, Uwe, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.11.2011 ist die Gesellschaft zum 31.12.2011 aufgelöst..
The Lab Art & Media GmbH, Berlin, Bruno-Bürgel-Weg 23-27, 12349 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Elwert, Dirk; Geschäftsführer:; 3. Möller, Uwe, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Möller, Uwe.
The Lab Art & Media GmbH, Berlin, Bruno-Bürgel-Weg 23-27, 12349 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Bruno-Bürgel-Weg 23-27, 12349 Berlin.
pretty ugly tanz köln GmbH, Berlin, Bülowstr. 66, 10783 Berlin. Firma: The Lab Art & Media GmbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.06.2009 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Absatz 1 (Firma). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2009 (mit Klarstellung vom 30.09.2009) und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die The Lab Art & Media GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 83446) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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