The McGraw-Hill Companies GmbH, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Str. 52, 60311 Frankfurt am Main.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden The McGraw-Hill European Holdings (Luxembourg) S.à r.l. am 01.07.2010 eingetragen worden.
The McGraw-Hill Companies GmbH, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Str. 52, 60311 Frankfurt am Main.Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2010 mit der McGraw-Hill European Holdings (Luxembourg) S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg (Luxemburger Register für Handel und Gesellschaften, Nr. B 150.542) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam unter den Voraussetzungen des für die übernehmende Gesellschaft geltenden Rechts des Großherzogtums Luxemburg. Die die übertragende Gesellschaft betreffenden Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Verschmelzung liegen vor.
The McGraw-Hill Companies GmbH, Frankfurt am Main, Neue Mainzer Str. 52, 60311 Frankfurt am Main.Geschäftsanschrift: Neue Mainzer Str. 52, 60311 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der McGraw-Hill European Holdings (Luxembourg) S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg (Luxemburger Register für Handel und Gesellschaften, Nr. B 150.542) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam unter den Voraussetzungen des für die übernehmende Gesellschaft geltenden Rechts des Großherzogtums Luxemburg. Die die übertragende Gesellschaft betreffenden Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Verschmelzung liegen vor. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
The McGraw-Hill Companies GmbH, Frankfurt am Main, (Neue Mainzer Str. 52, 60311 Frankfurt am Main). Der Geschäftsführer der Gesellschaft hat einen Verschmelzungsplan vom 08.03.2010 beim Handelsregister eingereicht. Gemäß § 122 d UmwG werden folgende Angaben bekannt gemacht:1. Verschmelzungsplan: Der Verschmelzungsplan wurde in beurkundeter Form (Urkunde Nr. 51-2010 vom 8. März 2010 des Notars Dr. K. v. Schenck, Frankfurt am Main) am 08. März 2010 beim Handelsregister eingereicht.2. Beteiligte Gesellschaften: a) Übertragende Gesellschaft: die The McGraw - Hill Companies GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main; b) Übernehmende Gesellschaft: die McGraw-Hill European Holdings (Luxembourg) S. a. r.l. mit Sitz in Luxemburg, eine der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung vergleichbare Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung nach Luxemburger Recht (societe a responsabilite limitee) mit Sitz in Luxemburg (46A, Avenue John F. Kennedy, L - 1855 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg).3. Register der beteiligten Gesellschaften. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 51034.b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Luxemburger Register für Handel und Gesellschaften unter der Nummer B 150.542.4. Gläubiger und Minderheitsgesellschafter. a) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100 - prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen The McGraw - Hill Companies GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht dem deutschen Recht unterliegt. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan (oder sein Entwurf) bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans (oder seines Entwurfs) entstanden sind.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der The McGraw - Hill Companies GmbH unter deren Geschäftsanschrift Neue Mainzer Straße 52, 60311 Frankfurt am Main geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei Monate nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans gemäß § 10 HGB gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.
The McGraw-Hill Companies GmbH, Frankfurt am Main (Neue Mainzer Str. 52, 60311 Frankfurt am Main). Nicht mehr Geschäftsführer: Veverka, Francois Regis, Le Vesinet, * ‒.‒.‒‒.