The Nut Company Unternehmensverwaltungs GmbH, Köln (Linnicher Str. 48, 50933 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden The Nut Company Verwaltungsgesellschaft mbH am 26.9.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
The Nut Company Unternehmensverwaltungs GmbH, Köln (Linnicher Str. 48, 50933 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom 23.08.2006 mit der The Nut Company Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Schwerte (Amtsgericht Hagen, HRB 7210) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.