HRB 139417: The Performance Network Group GmbH, Hamburg, Große Theaterstraße 7, 20354 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Handschuch, Nina, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Ohl, Helge, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 139417: The Performance Network Group GmbH, Hamburg, Große Theaterstraße 7, 20354 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Wolf, Harold, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 139417: The Performance Network Group GmbH, Hamburg, Große Theaterstraße 7, 20354 Hamburg. Prokura erloschen Quit, Verena, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 139417: The Performance Network Group GmbH, Hamburg, Große Theaterstraße 7, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der up-value GmbH mit Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 708780) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 139417: The Performance Network Group GmbH, Hamburg, Große Theaterstraße 7, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der performance network GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 172266) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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