HRB 2931: The Phone House Telecom GmbH, Münster, Münsterstraße 109, 48155 Münster. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.07.2017 mit der Drillisch Logistik GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 6781) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2931: The Phone House Telecom GmbH, Münster, Münsterstraße 109, 48155 Münster. Bestellt als Geschäftsführer: Börsch, Dirk, Krefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2931: The Phone House Telecom GmbH, Münster, Münsterstraße 109, 48155 Münster. Nicht mehr Geschäftsführer: Borghs, Herbert, Königswinter, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2931: The Phone House Telecom GmbH, Münster, Münsterstraße 109, 48155 Münster. Prokura erloschen: Grundhoff, Ralf, Königswinter, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2931: The Phone House Telecom GmbH, Münster, Münsterstraße 109, 48155 Münster. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.12.2016 und der Gesellschafterversammlung der The Phone House Telecom Vertrieb GmbH vom 12.12.2016 einen Teil ihres Vermögens ( Geschäftsbereich Vertrieb) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die The Phone House Telecom Vertrieb GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 224139) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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