HRB 151454: The White Rabbit GmbH, Hamburg, Hamburger Straße 125, 22083 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Das Erbringen von Dienstleistungen für die Filmindustrie, insbesondere im kreativen und produktionstechnischen Bereich sowie der Handel mit Werbemitteln.
HRB 151454: The White Rabbit GmbH, Hamburg, Wandsbeker Allee 1, 22041 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hamburger Straße 125, 22083 Hamburg.
HRB 151454: The White Rabbit GmbH, Hamburg, Forsmannstraße 22a, 22303 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Wandsbeker Allee 1, 22041 Hamburg.
HRB 151454: The White Rabbit GmbH, Hamburg, Forsmannstraße 22a, 22303 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Oliver Schwaps e.K. mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 122477) beschlossen. 50.000,00 EUR. Bestellt Geschäftsführer: Schwaps, Oliver, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 25.04.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 25.04.2018 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Schwaps, Oliver, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Oliver Schwaps e.K. in Hamburg (Amtgericht Hamburg, HRA 122477) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 9.5.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 151454: The White Rabbit GmbH, Hamburg, Forsmannstraße 22a, 22303 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.04.2018. Geschäftsanschrift: Forsmannstraße 22a, 22303 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Erbringen von Dienstleistungen für die Filmindustrie, insbesondere im kreativen und produkttechnischen Bereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Gnida, Christian, Grönwohld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Gnida Christian, Grönwohld, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Christian Gnida e.K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 122490) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.04.2018. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 7.5.2018 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.