Theaterkunst Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München (Eisenzahnstraße 43-44, 10709 Berlin). Die Verschmelzung wurde am 29.03.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Charlottenburg HRB 8251).
Theaterkunst Gesellschaft mit beschränkter Haftung, München (Eisenzahnstraße 43-44, 10709 Berlin). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Theaterkunst Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 8251) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.