HRB 76951: Thebing GmbH, Köln, Flamerscheid 30, 42799 Leichlingen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Bulsen 3, 59846 Sundern.
HRB 76951: Thebing GmbH, Köln, Graeffstraße 5, 50823 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Flamerscheid 30, 42799 Leichlingen.
Thebing GmbH, Köln, Piusstraße 70, 50823 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Graeffstraße 5, 50823 Köln. Nach Namensänderung: Geschäftsführer: Himmelberg, Patrick Marc, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Thebing GmbH, Köln, Piusstraße 70, 50823 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.11.2012. Geschäftsanschrift: Piusstraße 70, 50823 Köln. die Veranstaltung von Sprachreisen und die Vermittlung von touristischen (Zusatz-) Leistungen (insb. Flüge, Reiseversicherungen, Unterkünfte, etc.). 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Thebing, Christopher, Solingen, * ‒.‒.‒‒; Thebing, Patrick Marc, Köln, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Thebing oHG, Köln (Amtsgericht Köln, HRA 29441) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.11.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.