HRA 203325: Thees Grundstücks- und Beteiligungs-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Seevetal, Bosteler Feld 29, 21218 Seevetal. Sitz geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Thees Verwaltungs-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Seevetal (Amtsgericht Lüneburg HRB 208641).
HRA 113228: Thees Grundstücks- und Beteiligungs-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hamburg, Harvestehuder Weg 7, 20148 Hamburg. Neuer Sitz: Seevetal. Der Sitz ist nach Seevetal (jetzt Amtsgericht Lüneburg, HRA 203325) verlegt.
HRA 203325: Thees Grundstücks- und Beteiligungs-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Seevetal, Bosteler Feld 29, 21218 Seevetal. (Erwerb, Bebauung, Verwaltung und Verkauf von Grundstücken, sowie Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie die Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung). Kommanditgesellschaft. Sitz verlegt, nun: Seevetal. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bosteler Feld 29, 21218 Seevetal. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Thees Verwaltungs-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 116195). Der Sitz ist von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg HRA 113228) nach Seevetal verlegt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Thees Grundstücks- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 61858) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.08.2010.
Thees Grundstücks- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg (Harvestehuder Weg 7, 20148 Hamburg). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.08.2010 im Wege des Formwechsels in die Thees Grundstücks- und Beteiligungs-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Hamburg HRA 113228) am 03.06.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Thees Grundstücks- und Beteiligungs-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hamburg, Harvestehuder Weg 7, 20148 Hamburg. (Erwerb, Bebauung, Verwaltung und Verkauf von Grundstücken, sowie Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie die Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Harvestehuder Weg 7, 20148 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Thees Verwaltungs-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Hamburg (AG Hamburg HRB 116195). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Thees Grundstücks- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 61858) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.