HRB 22364: Theo Hennes Metallverarbeitung GmbH, Gemünden, Kreuznacher Straße 8, 55490 Gemünden. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Tatjana, Gemünden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hennes, Monika, geb. Oster, Gemünden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 22364: Theo Hennes Metallverarbeitung GmbH, Gemünden, Kreuznacher Straße 8, 55490 Gemünden. Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und insbesondere de Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Verarbeitung von Metall und der Handel beziehungsweise der Vertrieb von Metallprodukten sowie die Verpachtung eigenen Grundbesitzes.
HRB 22364: Theo Hennes Metallverarbeitung GmbH, Gemünden, Kreuznacher Straße 8, 55490 Gemünden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2016. Geschäftsanschrift: Kreuznacher Straße 8, 55490 Gemünden. Gegenstand: Die Verarbeitung von Metall sowie der Handel mit und der Vertrieb von Metallprodukten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hennes, Theodor jun., Gemünden, * ‒.‒.‒‒; Hennes, Monika, geb. Oster, Gemünden, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Hennes, Theodor, * ‒.‒.‒‒, Gemünden unter der Firma Theo Hennes Metallverarbeitung e.K. in Gemünden (Amtsgericht Bad Kreuznach HRA 20795) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 26.08.2016. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Unternehmen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.