Theo Wormland GmbH Textilhandels-KG, Hannover, Große Packhofstraße 14, 30159 Hannover. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wormland Unternehmensverwaltung GmbH am 28.02.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Theo Wormland GmbH Textilhandels-KG, Hannover, Große Packhofstraße 14, 30159 Hannover. Geschäftsanschrift: Große Packhofstraße 14, 30159 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.11.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.11.2011 mit der Wormland Unternehmensverwaltung GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 71738) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.