HRA 10033: AIH Allgäuer Immobilienholding Projekt Füssen GmbH & Co. KG, Oberstdorf, Wilhelm-Geiger-Straße 1, 87561 Oberstdorf. Firma geändert, nun: Theresienhof Füssen GmbH & Co. KG. Firmendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Theresienhof Füssen Verwaltungs-GmbH, Oberstdorf (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 12839).
HRA 10033: AIH Allgäuer Immobilienholding Projekt Füssen GmbH & Co. KG, Oberstdorf, Wilhelm-Geiger-Straße 1, 87561 Oberstdorf. Prokura erloschen: Kastner-Simon, Birgit, Kempten (Allgäu), * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dr. Merkle, Wolfgang, Ulm, * ‒.‒.‒‒.
HRA 10033:AIH Allgäuer Immobilienholding Projekt Füssen GmbH & Co. KG, Oberstdorf, Wilhelm-Geiger-Straße 1, 87561 Oberstdorf.Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Geiger-Straße 1, 87561 Oberstdorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: AIH Projekt Füssen Verwaltungs-GmbH, Oberstdorf (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 12839). Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Kastner-Simon, Birgit, Kempten (Allgäu), * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Spaltung der AIH Allgäuer Immobilienholding GmbH & Co. KG, mit dem Sitz in Oberstdorf (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 9478). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.