Thermo-Komfort Heizungssysteme GmbH, Mönchengladbach (Biesel 50, 41238 Mönchengladbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden D. Bühne Thermo-Komfort Heizungssysteme e.K. am 29.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Thermo-Komfort Heizungssysteme GmbH, Mönchengladbach (Biesel 50, 41238 Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage auf Herrn Dieter Bühne, Mönchengladbach, als Inhaber der Firma D. Bühne Thermo-Komfort Heizungssysteme e.K. mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HR A 6165) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.