Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Czichon, Niklas Henrik, Ortenberg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
13.01.2025
Mertens |
HRB 471115: ThermoTex Nagel GmbH, Schutterwald, Schutterstraße 14, 77746 Schutterwald. Einzelprokura: Ruf, Thomas, Oberkirch, * ‒.‒.‒‒.
ThermoTex Nagel GmbH, Schutterwald, Schutterstraße 14, 77746 Schutterwald. Nicht mehr Geschäftsführer: Dufner, Franz, Offenburg, * ‒.‒.‒‒.
Thermo-Tex Nagel GmbH, Schutterwald (Schutterstr. 14, 77746 Schutterwald). Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma) und 5 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "Thermotex Engineering GmbH", Schutterwald (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 471794) auf 128.400,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: ThermoTex Nagel GmbH.
ThermoTex Nagel GmbH, Schutterwald (Schutterstr. 14, 77746 Schutterwald). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.07.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Thermotex Engineering GmbH", Schutterwald (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 471794) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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